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Neue Corona-Verordnung

Aktualisierung

Seit dem 03. April 2022 gilt in Brandenburg die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die für die Weiterbildung keine Einschränkungen mehr regelt. Unter anderem besteht ab diesem Zeitpunkt keine Maskenpflicht und keine Testpflicht mehr. Wir bitten dennoch darum, weiterhin rücksichtsvoll miteinander umzugehen, insbesondere auch durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

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Das Kabinett hat eine neue Corona-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) beschlossen, die mit einigen seit vergangenen Mittwoch (16.06.2021) gültigen Erleichterungen daherkommt.
Als erstes vorneweg: Die bekannten AHA-L-Regeln bleiben als fester Bestandteil des Infektionsschutzes bestehen.

Die Umgangsverordnung regelt in den §§ 2, 3 und 5 Grundsätzliches zum Abstandsgebot, zum Tragen von medizinischen Masken sowie zu den Testnachweisen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene und im § 23 die Vorgaben für die Weiterbildung im Speziellen.

Den Erläuterungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zufolge bedeuten sie für die Weiterbildung folgendes:
Mit Anordnung der Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming, sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel entfällt ab dem 18.06.2021 grundsätzlich die Testpflicht (Pflicht zur Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des Nichtsvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus) für Teilnehmende und Lehrkräfte von Bildungseinrichtungen gemäß § 13 Absatz 2.

Übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert kumulativ die Grenze von 20, wird dies öffentlich bekanntgegeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gilt dann wieder die Testpflicht wie gehabt.


Abstandsgebot: Es ist sicherzustellen, dass

·       der Zutritt und Aufenthalt aller Personen gesteuert und beschränkt wird

·       das Abstandsgebot eingehalten wird.
Dies gilt nicht bei der Wahrnehmung von Bildungsangeboten, wobei die Pflicht zur Einhaltung des Abstandsgebots zwischen Lehrkräften und sonstigem Personal unberührt bleibt.


In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich das verpflichtende Tagen einer medizinischen Maske durch alle Personen und den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft. Die Tragepflicht gilt nicht, wenn

·       die Eigenart der Bildungsmaßnahme dies nicht zulässt

·       oder sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und zwischen den Sitzplätzen der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird

·       oder sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und es sich um Bildungsangebote in festen Gruppen handelt.

Für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum bestehen nun keine Personenbegrenzungen mehr. Somit sind Exkursionen unter Beachtung des § 23 wieder möglich.
 

Für Sport- und Bewegungsangebote gilt
·       auf öffentlichen und privaten Sportanlagen – outdoor – ohne Einschränkungen möglich. Dies gilt auch für Outdoor-Sport im öffentlichen Raum.
·       für den Indoor-Sport

o   ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze; wird jedoch durch das abseits der Sportausübung geltende Abstandsgebot beschränkt.

o   mit Kontakt gilt weiterhin die Beschränkung auf 30 Sportausübende und die Pflicht zur Vorlage eines Testergebnisses unabhängig von der jeweiligen Inzidenz bestehen. Ansonsten analog zum kontaktlosen Indoor-Sport.

Die neue Umgangsverordnung gilt zunächst bis zum 13.07.2021. Die Informationen hierzu werden zeitnah aktualisiert.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gern über aka-tks@lebenshaelfte.de.

 

Mit dem Virus umgehen lernen

Lernen mit Abstand im Seminarraum


Unter Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln gibt es bei uns wieder Angebote für das Ehrenamt, Kurse sowie Veranstaltungen. Unverzichtbar sind die verbindliche Anmeldung sowie die Datenübergabe.

Dabei befolgen wir selbstverständlich alle Festlegungen der Umgangsverordnungen des Landkreises und des Landes.

Desinfektion


Unser 70m² großer Seminarraum bietet ausreichend Platz für einen angenehmen Unterricht mit entsprechenden Sitzabständen von 1,5m. Selbstverständlich werden die Räume regelmäßig gelüftet und die Oberflächen desinfiziert.

Für die Besucher und Teilnehmer steht eine kontaktlose Desinfektionsstation bereit. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gebäude ist erforderlich.

Uns liegt der Schutz und die Sicherheit der TeilnehmerInnen sehr am Herzen, daher haben wir uns nach einer Risikoabwägung vorerst gegen eine Durchführung der beliebten Bildungsfahrten und der Mittwochstreffs entschieden.

Wir freuen uns, Sie wiederzusehen!

 
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