Die Mitglieder der Akademie 2. Lebenshälfte zahlen Mitgliedsbeiträge. Die Modalitäten der Beitragszahlung werden in der Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung bestätigt wird.
Organe der Akademie 2. Lebenshälfte sind:
Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis höchstens sieben Vorstandsmitgliedern, die jeweils für 2 Jahre gewählt werden. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, von denen einer die Funktion des Kassenwartes ausübt, und höchstens weiteren vier Mitgliedern.
Der Vorstand ist berechtigt, einen Geschäftsführer als besonderen Vertreter der Akademie 2. Lebenshälfte e.V. iSv §30 BGB zu bestellen.
Das Rechnungswesen der Akademie 2. Lebensjahr ist für jedes Geschäftsjahr von den Rechnungsprüfern zu kontrollieren. Ihnen ist Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz des Vereins. Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 13.10.1994 mit Änderungen durch die Mitgliederversammlung am 05.07.1995, am 10.06.1999, am 12.04.2003, am 10.11.2004, 01.09.2014 und 14.06.2025 beschlossen. Formale Veränderungen wurden durch den Vorstand mit Beschluss vom 01.11.2006 vorgenommen.
Satzung der Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.
PDF-Datei (191 kB), Mai 2026